Home / Auswandern / Rente
Rente

Rente: kommt weltweit, verlangt aber Formalien

Die gesetzliche Rente wird weltweit ausgezahlt, zuständig bleibt die Deutsche Rentenversicherung. Anders sieht es bei geförderten Verträgen aus, dort kann ein Wegzug richtig teuer werden.

Steuerlich hängt vieles am Doppelbesteuerungsabkommen des Ziellandes. Das gehört zum Steuerberater, wir sortieren die Fragen.

Rentenübersicht am Schreibtisch

Gesetzliche Rente

Zahlung ins Ausland ist Standard, aber an Nachweise gebunden.

·Auszahlung auf ein deutsches oder ausländisches Konto möglich
·Jährliche Lebensbescheinigung ist Pflicht, sonst stoppt die Zahlung
·Für im Ausland lebende Rentenbezieher ist regelmäßig das Finanzamt Neubrandenburg zuständig
·Wechselkurs und Überweisungsgebühren mindern den Betrag
·Änderungen von Adresse und Bankverbindung sofort melden

Vor dem Rentenbeginn

Wer noch arbeitet, sollte den Kontenstand sichern.

·Versicherungsverlauf anfordern und Lücken klären
·Ausländische Beitragszeiten können über Sozialversicherungsabkommen zählen
·Freiwillige Beiträge prüfen, sie sind auch aus dem Ausland möglich
·Nachweise über Beschäftigungszeiten im Ausland sammeln
·Rentenantrag frühzeitig stellen, Auslandsfälle dauern länger

Riester

Der Punkt, der am häufigsten überrascht.

·Bei dauerhaftem Wegzug außerhalb von EU und EWR droht die Rückforderung der Förderung
·Zulagen und Steuervorteile können zurückgezahlt werden müssen
·Ruhen lassen oder beitragsfrei stellen ist eine Option
·Kündigung ist meist die schlechteste Variante
·Vor jeder Entscheidung Rückforderungshöhe konkret berechnen lassen

Rürup und private Rente

Laufen in der Regel weiter, brauchen aber eine Prüfung.

·Beitragszahlung aus dem Ausland sicherstellen
·Steuerliche Behandlung der späteren Rente hängt am Wohnsitzland
·Bei privaten Rentenversicherungen Bezugsrechte prüfen
·Fondsgebundene Verträge auf Anlagebeschränkungen prüfen
·Kapitalwahlrecht und Auszahlungsform vor dem Wegzug klären

Betriebliche Altersversorgung

Der Anspruch bleibt, die Abwicklung wird komplizierter.

·Erworbene Anwartschaften bleiben bestehen
·Beim Arbeitgeberwechsel Übertragung oder Ruhen klären
·Kontaktdaten beim Versorgungsträger aktuell halten
·Bei Direktversicherungen Zahlungsweg prüfen
·Auszahlung ins Ausland und Besteuerung vorher klären

Erwerbsminderung und Hinterbliebene

Zwei Fälle, in denen ein Wegzug Leistungen beeinflussen kann.

·Erwerbsminderungsrenten können bei Wegzug gekürzt werden, wenn die Bewilligung auf der Arbeitsmarktlage beruht
·Hinterbliebenenrenten haben eigene Voraussetzungen
·Bei Rückkehr Zeiten und Nachweise vollständig vorlegen
·Änderungen im Familienstand melden
·Vorher schriftliche Auskunft der DRV einholen
Aus der Praxis

Eine Kundin zog nach Nordamerika und ließ ihren Riester-Vertrag unangetastet. Zwei Jahre später kam der Bescheid über die Rückforderung der Zulagen und der Steuervorteile. Rechnerisch wäre eine andere Entscheidung vor dem Wegzug günstiger gewesen. Wichtig ist nicht, dass Riester immer schlecht ist, sondern dass die Frage vorher auf dem Tisch liegt.

Passt dazu

AbmeldungWas die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt bewirkt und was nicht, dazu Kündigungsfristen, Post … RückkehrWas bei der Rückkehr nach Deutschland zu klären ist: Krankenversicherung und Versicherbarkeit … USAWas beim Auswandern in die USA zählt: Visum und Aufenthaltsstatus, Startkapital, Credit Score … ÜberblickWas mit PKV, GKV, Berufsunfähigkeit, Konto, Depot und Rentenansprüchen passiert, wenn du …
Termin direkt buchen

Such dir deinen Termin aus.

Kurz kennenlernen am Telefon oder gleich eine Bedarfsanalyse per Video. Du wählst die Zeit, die Bestätigung kommt sofort per E-Mail. Kostenfrei und unverbindlich.

1Freie Zeit wählen
2Wir sprechen über deine Situation
3Du weißt, was du brauchst – und was nicht
Dennis Lobeck
Dennis Lobeck Versicherungsmakler in Hamburg
★★★★★5,0 bei Google4,96 bei ProvenExpert Lieber gleich anrufen? 040 74 123 0800

Rentenansprüche vor dem Wegzug sortieren

Wir sehen uns Versicherungsverlauf, geförderte Verträge und betriebliche Zusagen an und sagen dir, was vor dem Umzug zu entscheiden ist.

Redaktion

Erstellt von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Aussage über deinen konkreten Vertrag.

Zuletzt geprüft

30. August 2026

Auswandern: Überblick Zeitplan USA Altersvorsorge AV-Check
Anrufen Termin buchen