Beamte · Grundlagen

Beihilfe: der eine Teil, den du nicht versichern musst

Die Beihilfe ist keine Versicherung, sondern eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Sie erstattet einen Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten – nach Antrag, nach eigenen Regeln und mit eigenen Grenzen.

Wer versteht, was die Beihilfe trägt, weiß auch, was der private Tarif abdecken muss. Deshalb fangen wir bei Beamten immer hier an, nicht beim Beitrag.

Antragsformular und Rechnungen auf dem Schreibtisch
Kurz gefasst
Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung, keine Versicherung.
Erstattet wird nur, was beihilfefähig ist.
Der Bemessungssatz hängt an Status, Familienstand und Kindern.
Was die Beihilfe kappt, muss der private Tarif tragen.

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Dennis Lobeck
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Fragen und Antworten

Ist die Beihilfe eine Versicherung?

Nein. Sie ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn und beruht auf der jeweiligen Beihilfeverordnung, nicht auf einem Versicherungsvertrag.

Was passiert, wenn eine Leistung nicht beihilfefähig ist?

Dann trägt sie entweder dein privater Tarif, wenn er das vorsieht, oder du selbst. Deshalb prüfen wir Tarife gegen die Beihilfegrenzen, nicht nur gegen den Beitrag.

Ändert sich mein Bemessungssatz automatisch?

Der Anspruch ändert sich mit dem Ereignis, die Umstellung deines Versicherungstarifs musst du aber selbst anstoßen. Sonst zahlst du weiter für einen zu hohen Anteil.

Gilt Beihilfe auch im Ruhestand?

Ja, in der Regel mit einem höheren Bemessungssatz. Die Einzelheiten regelt die Beihilfeverordnung deines Dienstherrn.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.

Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

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