Bauen · Haftung

Bauherrenhaftpflicht: du haftest für die Baustelle

Wer baut, trägt die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle. Stürzt ein Passant in eine ungesicherte Grube oder wird ein Nachbargrundstück beschädigt, haftet der Bauherr – auch dann, wenn ein Handwerker den Fehler gemacht hat.

Die private Haftpflichtversicherung deckt Bauvorhaben nur bis zu kleinen Bausummen. Darüber braucht es einen eigenen Vertrag, und der muss vor dem Baubeginn stehen.

Baustelle mit Absperrung, Rohbau im Hintergrund
Kurz gefasst
Als Bauherr trägst du die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle.
Die Privathaftpflicht deckt nur kleine Bausummen.
Der Schutz muss vor dem ersten Spatenstich stehen.
Schäden am Bauwerk selbst deckt die Bauleistungsversicherung.

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Dennis Lobeck
Dennis Lobeck Versicherungsmakler in Hamburg
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Fragen und Antworten

Deckt meine Privathaftpflicht das nicht?

Nur bis zu einer kleinen Bausumme, die in den Bedingungen steht. Größere Vorhaben brauchen einen eigenen Vertrag.

Haftet nicht der Bauunternehmer?

Er haftet für seine Arbeit. Die Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück bleibt aber beim Bauherrn, und der Geschädigte wendet sich an ihn.

Wie lange läuft der Vertrag?

Üblich ist die Bauzeit, oft mit einem Zeitraum nach Fertigstellung. Verzögerungen sind häufig, deshalb achten wir auf die Verlängerung.

Brauche ich sie auch beim Umbau?

Sobald Arbeiten am Gebäude oder Grundstück stattfinden, die Dritte gefährden können, ja. Die Bausumme entscheidet, ob die Privathaftpflicht reicht.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.

Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

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