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Gesetzliche Krankenversicherung

Gleiche Grundleistung,
unterschiedlicher Preis.

Der weit überwiegende Teil der Leistungen ist bei allen gesetzlichen Kassen gesetzlich festgelegt. Unterschiede gibt es beim Zusatzbeitrag, bei Bonusprogrammen und bei freiwilligen Zusatzleistungen. Genau dort lohnt der Vergleich.

Zwölf Monate Bindung Zwei Monate Kündigungsfrist Keine Gesundheitsprüfung
Versichertenkarte und Unterlagen am Küchentisch
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Zusatzbeitrag und Leistungen gegenüberstellen

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Worauf achten

Drei Stellen, an denen sich Kassen unterscheiden

Zusatzbeitrag

Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt, den Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest. Bei Angestellten wird er zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen, die andere Hälfte landet im Netto.

Bonusprogramme

Für Vorsorgetermine, Sport oder Nichtrauchen zahlen viele Kassen Prämien oder Zuschüsse. Die Programme unterscheiden sich stark, sowohl in der Höhe als auch im Aufwand, den du dafür betreiben musst.

Freiwillige Zusatzleistungen

Zuschüsse zur Zahnreinigung, zu Sehhilfen, zu Osteopathie, erweiterte Vorsorge oder Reiseimpfungen sind Kassenentscheidung. Wer eine bestimmte Leistung braucht, sollte gezielt danach auswählen.

Für alle gleich

Was du beim Wechsel nicht verlierst

Die medizinische Grundversorgung ist im Sozialgesetzbuch geregelt und damit bei jeder gesetzlichen Kasse identisch. Ein Wechsel verändert daran nichts.

Gesetzliche Grundleistungen Annahmepflicht der neuen Kasse Lückenloser Schutz Keine Wechselgebühr Familienversicherung wechselt mit

So läuft der Wechsel

1
Fristen prüfen

Zwölf Monate Mitgliedschaft erfüllt? Dann gilt die Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags greift das Sonderkündigungsrecht.

2
Bedarf festlegen

Was nutzt du tatsächlich? Vorsorge, Zahnbehandlung, Physiotherapie, alternative Heilmethoden, Auslandsaufenthalte. Danach richtet sich, welche Kasse passt, nicht nach dem Werbeversprechen.

3
Neue Kasse beantragen

Der Antrag bei der neuen Kasse genügt. Sie übernimmt die Abmeldung bei der alten Kasse und meldet sich beim Arbeitgeber. Eine eigene Kündigung ist nicht mehr nötig.

4
Unterlagen ablegen

Mitgliedsbescheinigung und Bestätigung aufbewahren. Bei Bonusprogrammen lohnt es, die Nachweise gleich beim Start zu sammeln, sonst verfällt der Anspruch am Jahresende.

Gesetzlich oder privat?

Der Kassenwechsel ist eine Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Versicherung. Wer über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenkt, sollte das getrennt betrachten: Der Weg zurück ist an enge Bedingungen geknüpft.

Passt deine Kasse noch zu dir?

Schick uns Zusatzbeitrag und die Leistungen, die dir wichtig sind. Wir sagen dir, ob ein Wechsel etwas bringt und was du dabei beachten musst.

Passt dazu

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Dennis Lobeck
Dennis Lobeck Versicherungsmakler in Hamburg
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Fragen und Antworten

Wann darf ich wechseln?

Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft bei der aktuellen Kasse. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate zum Monatsende. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, entsteht ein Sonderkündigungsrecht, dann gilt die Frist unabhängig von der Bindung.

Kann die neue Kasse mich ablehnen?

Nein. Bei den gesetzlichen Kassen gilt Annahmepflicht. Es gibt keine Gesundheitsprüfung und keine Ablehnung wegen Vorerkrankungen oder Alter.

Bin ich beim Wechsel durchgehend versichert?

Ja. Die neue Mitgliedschaft beginnt genau dann, wenn die alte endet. Eine Lücke entsteht nicht, du musst dafür nichts zusätzlich tun.

Was passiert mit der Familienversicherung?

Familienangehörige, die über dich mitversichert sind, wechseln mit. Der Anspruch auf Familienversicherung richtet sich nach dem Gesetz und nicht nach der Kasse.

Lohnt der Wechsel auch bei kleinem Zusatzbeitrag?

Rechne beides zusammen: Beitrag und tatsächlich genutzte Leistungen. Wer Bonusprogramme nutzt oder auf bestimmte Zusatzleistungen angewiesen ist, spart über die Leistungsseite oft mehr als über den Beitrag.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.

Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

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