Basisrente · Nach Steuern gerechnet

Rürup oder Depot: Was der Steuervorteil wirklich bringt

Die Basisrente zieht ihren Vorsprung nicht aus der Rendite, sondern aus dem Steuerbescheid. Jeder Beitrag ist Sonderausgabe, die Erstattung geht als Zuzahlung zurück in den Vertrag. Das Depot hat diesen Hebel nicht – dafür bleibt es jederzeit verfügbar.

Beide Wege sind hier bei gleichem Aufwand aus eigener Tasche gerechnet: mit Sonderausgabenabzug, Vorabpauschale, Teilfreistellung, Abgeltungsteuer und der vollen Besteuerung der Rürup-Rente.

Zum Rechner Brutto oder Netto?
Steuerbescheid und Depotübersicht nebeneinander auf dem Schreibtisch
Basisrente, Vertragsguthaben 571.759 €
Aus eigener Tasche, beide Wege
126.000 €
In die Basisrente geflossen
213.496 €
Davon vom Finanzamt
89.668 €
Monatlich ab 67, nach Steuern
Depot, Verzehr bis 85
3.029 €
danach 0 €
Basisrente, garantiert
1.249 €
lebenslang · brutto 1.601 €
Der Steuervorteil bringt 145.536 € mehr Kapital
Plus 34 % gegenüber dem Depot, bei gleichem Aufwand aus eigener Tasche. Der Grund: 89.668 € Steuererstattung sind zusätzlich in den Vertrag geflossen und haben mitgearbeitet. Das gilt hier auf jedem Kostenniveau des Depots.
In Euro bleibt das Depot vorn
Bis 85 zahlt das Depot 3.029 € im Monat, zusammen 654.312 €. Die Basisrente kommt im gleichen Zeitraum auf 269.724 € und holt den Abstand auch danach rechnerisch nicht mehr auf. Wer nur auf die Summe schaut, ist mit dem Depot besser dran, vorausgesetzt das Geld reicht bis zum Ende und wird nicht vorher angefasst.
Was die Garantie kostet: 3,36 % gegen 8,53 % im Jahr
Der garantierte Rentenfaktor von 28 € je 10.000 € zahlt 3,36 % des Kapitals im Jahr aus, der Entnahmeplan bis 85 dagegen 8,53 %. Die Differenz ist der Preis dafür, dass die Rente auch mit 100 noch kommt. Der Rentenfaktor ist eine Untergrenze, mit Überschussbeteiligung fällt die Rente höher aus. Gleichstand wäre bei einem Rentenfaktor von 67,9 € erreicht.
Depotsteuern in der Ansparphase: 35.135 €. Die Erstattung für das letzte Beitragsjahr von 2.172 € kommt erst nach Rentenbeginn und ist nicht mitgerechnet. Beide Wege kosten hier gleich viel aus eigener Tasche. Bei Angestellten zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gegen den Höchstbetrag von 30.826 €; der abziehbare Betrag sinkt entsprechend.
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Kein Zugriff vor Rentenbeginn, nicht kündbar

Das ist der Preis des Steuervorteils, und er ist nicht verhandelbar. Eine Basisrente lässt sich beitragsfrei stellen, aber nicht kündigen, nicht beleihen, nicht übertragen und nicht als Kapital auszahlen. Wer damit rechnet, das Geld vorher zu brauchen, gehört ins Depot. Deshalb steht die Basisrente bei uns nie allein, sondern neben einer freien Rücklage.

Die steuerlichen Regeln im Detail

In der Ansparphase

Beiträge zur Basisrente sind Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG und in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 30.826 € für Alleinstehende und 61.652 € bei Zusammenveranlagung. Bei Angestellten zählen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Rentenversicherung dagegen; der Spielraum für die Basisrente sinkt entsprechend. Im Vertrag selbst wird nichts besteuert, kein Fondswechsel löst Abgeltungsteuer aus.

In der Rentenphase

Die Rürup-Rente ist Leibrente nach § 22 EStG. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und erreicht für Rentenbeginn ab 2058 100 %. Der Rechner setzt deshalb den vollen Anteil an. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich, es gibt nur die lebenslange Rente. Hinterbliebene sind nur mit Zusatzbaustein abgesichert.

Im Depot

Auf Veräußerungsgewinne und Ausschüttungen fällt Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag an, bei Aktienfonds nach 30 % Teilfreistellung. Jährlich wird die Vorabpauschale angesetzt und später angerechnet, der Sparerpauschbetrag von 1.000 € bleibt frei. Jede Umschichtung löst Steuer aus. Dafür ist das Guthaben jederzeit verfügbar und vererbbar.

Wir informieren über diese Regeln, beraten aber nicht steuerlich. Für deinen Fall ist dein Steuerberater zuständig. Stand: 1. September 2026.

Häufige Fragen

Wie viel bringt der Steuervorteil bei der Basisrente?

Die Beiträge sind in voller Höhe Sonderausgaben, bis zum Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen von 30.826 Euro im Jahr 2026 für Alleinstehende und 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz erstattet das Finanzamt auf 3.000 Euro Jahresbeitrag rund 1.260 Euro. Legst du die Erstattung als Zuzahlung wieder in den Vertrag, wächst der Beitrag bei gleichem eigenem Aufwand von 250 auf etwa 430 Euro im Monat.

Ist ein Depot nicht flexibler?

Ja, und das ist sein größter Vorteil. Die Basisrente ist bis zum Rentenbeginn nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht übertragbar, und sie zahlt nur Rente, kein Kapital. Wer vorher Zugriff braucht, ist im Depot richtig.

Wie wird die Rürup-Rente besteuert?

Voll, mit dem persönlichen Steuersatz im Alter. Für einen Rentenbeginn ab 2058 sind 100 Prozent der Rente steuerpflichtig. Dafür bleiben die Beiträge in der Ansparphase unversteuert. Der Vorteil entsteht aus der Differenz zwischen dem Steuersatz heute und dem im Rentenalter.

Für wen lohnt sich die Basisrente?

Für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung und für Angestellte mit hohem Grenzsteuersatz. Bei Angestellten zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gegen den Höchstbetrag, der Spielraum für die Basisrente sinkt entsprechend.

Ab wann liegt das Depot vorn?

Bei niedrigen Depotkosten und einem Endalter, das du nicht überschreitest. Der Rechner zeigt beide Schwellen: die Depotkosten, ab denen die Basisrente vorn liegt, und das Alter, ab dem sie kumuliert mehr ausgezahlt hat.

Wie viel Steuervorteil bei dir ankommt, hängt an deinem Bescheid.

Wir rechnen beide Wege mit echten Tarifen und deinen Zahlen durch und sagen dir, wo bei dir die Grenze liegt. Kostenlos und unverbindlich.

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Redaktion und Prüfung
Fachlich verantwortlich: Dennis Lobeck, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO, Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO.
Diese Seite informiert über Kosten- und Steuerwirkungen und ist keine Steuer- und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Angebotsunterlagen des Versicherers und die jeweils geltende Rechtslage.
Beispielrechnung, keine Zusage einer Wertentwicklung · Zuletzt geprüft: 1. September 2026

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Dennis Lobeck
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